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Abgrenzung und Wirkung

Abgrenzung

Die PE ist abzugrenzen vom Institut

  • des unverbindlichen Gentlemen’s Agreements
  • der formpflichtigen Bürgschaft (vgl. OR 493 Abs. 1)
  • der (vertragslosen) Vertrauenshaftung der Konzernobergesellschaft wegen des von ihr beim Erklärungsempfänger erweckten Vertrauens.
  • des Durchgriffs als Erstreckung von Verpflichtungen, als Aufhebung der Selbständigkeit einer juristischen Person (hier die Tochtergesellschaft)

Wirkung

Erhöhung der Kreditwürdigkeit zB der Konzerntochter.


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