Beginn, Dauer und Ende
Beginn
Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des PE fehlt.
Formal
- mit der Unterzeichnung der PE.
Materiell
- mit der Einstandspflicht-Erklärung.
Dauer
Die PE-Dauer bestimmt sich durch die Formulierung bzw.
- die ausdrücklich erklärte Dauer
- die Dauer des Rechtsgeschäftes, für welches die Einstandspflicht erklärt wurde.
Ende
Auch für die Bestimmung des PE-Endes fehlt eine gesetzliche Grundlage.
Es sind folgende wesentlichen Beendigungsgründe auszumachen:
- Befristung
- Beendigung des Rechtsgeschäftes, für welches eine Einstandspflicht erklärt wurde.
- Fusion von Konzernobergesellschaft und Tochtergesellschaft.







