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Beginn, Dauer und Ende

Beginn

Eine gesetzliche Grundlage zum Beginn des PE fehlt.

Formal

  • mit der Unterzeichnung der PE.

Materiell

  • mit der Einstandspflicht-Erklärung.

Dauer

Die PE-Dauer bestimmt sich durch die Formulierung bzw.

  • die ausdrücklich erklärte Dauer
  • die Dauer des Rechtsgeschäftes, für welches die Einstandspflicht erklärt wurde.

Ende

Auch für die Bestimmung des PE-Endes fehlt eine gesetzliche Grundlage.

Es sind folgende wesentlichen Beendigungsgründe auszumachen:

  • Befristung
  • Beendigung des Rechtsgeschäftes, für welches eine Einstandspflicht erklärt wurde.
  • Fusion von Konzernobergesellschaft und Tochtergesellschaft.


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