. .
Drucken/Print

PE-Höhe

Der PE-Betrag hat abzudecken:

  • bei einer Substanzsicherstellung zG der Tochtergesellschaft
    • die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag)
    • eine Reserve (neue Verpflichtungen)
    • ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot)
    • laufende Verpflichtungen berücksichtigen (rollender Einstand)
  • bei einem bestimmten Betrag das betreffende Quantitativ.

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • del.icio.us
  • LinkedIn
  • Facebook