. .
Drucken/Print

Rechtsnatur

Die PE ist ein

  • Erklärung sui generis zugunsten Dritter, soweit ihr überhaupt Verpflichtungscharakter zukommt.

Die PE lässt sich nicht ins gesetzgeberische System der Sicherheiten, insbesondere der Personalsicherheiten einordnen.

Sie ist weder Bürgschaft noch Garantieversprechen.

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • del.icio.us
  • LinkedIn
  • Facebook