Der Betrag der Patronatserklärung hat abzudecken:
- bei einer Substanzsicherstellung zG der Tochtergesellschaft
- die Unterdeckung zu Liquidationswerten (Mindestbetrag)
- eine Reserve (neue Verpflichtungen)
- ein zusätzliches Sicherheitspolster (Vorsichtsgebot)
- laufende Verpflichtungen berücksichtigen (rollender Einstand)
- bei einem bestimmten Betrag das betreffende Quantitativ.